Abgeltungsteuersatz bei Darlehen – Urteile des BFH
Der Bundesfinanzhof hat am 20. August 2014 verschiedene Urteile zum Abgeltungsteuersatz bei Darlehen veröffentlicht.
Abgeltungsteuersatz bei Darlehen zwischen Angehörigen
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit drei Urteilen jeweils vom 29. April 2014 VIII R 9/13, VIII R 44/13 und VIII R 35/13 entschieden, dass die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes in Höhe von 25 % nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige i.S. des § 15 der Abgabenordnung sind.
Abgeltungsteuersatz bei der Gewährung eines Darlehens an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner nahe stehende Person
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit seinem Urteil vom 14. Mai 2014 VIII R 31/11 entschieden, dass die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes in Höhe von 25 % nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil der Gläubiger der Kapitalerträge ein Darlehen an eine GmbH gewährt hat, bei der ein Angehöriger i.S. des § 15 der Abgabenordnung zu mehr als 10 % beteiligt ist.
Kein Abgeltungsteuersatz bei Gesellschafterfremdfinanzierung
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit seinem Urteil vom 29. April 2014 VIII R 23/13 entschieden, dass die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes in Höhe von 25 % ausgeschlossen ist bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, die ein zu mindestens 10 % beteiligter Anteilseigner für die Gewährung eines verzinslichen Darlehens an die Gesellschaft erzielt.
Ausführliche Informationen: Praxisticker Nr. 415 (PDF)