Steuererklärung
Steuerbegünstigte Körperschaften haben regelmäßig alle drei Jahre eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Hiervon hängen u. a. der Erhalt der Gemeinnützigkeit ab und damit die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Daneben sind je nach Betätigung jährliche Umsatzsteuererklärungen zu erstellen und einzureichen.
Eine aktuell zu verwendende Zuwendungsbestätigung (= Spendenbescheinigung) steht Ihnen auf der Seite des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung. (Geben Sie bei der Suchfunktion den Begriff „Zuwendung“ ein.)
Mandantenservice Spendenbescheinigung: