Jahresabschluss
Im Jahresabschluss von steuerbegünstigten Körperschaften sind folgende Tätigkeitsbereiche abzubilden:
- ideeller Bereich
- Vermögensverwaltung
- wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb §§ 65-68 AO und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb § 64 AO)
Die Aufteilung ist erforderlich, um eine Zuordnung zu körperschaftsteuerfreien Einnahmen vornehmen zu können bzw. die Umsätze – soweit steuerpflichtig – der Regelsteuerbesteuerung oder dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen.