Elfriede Maria Dießl

Steuerberaterin

Marktplatz 18 d

83607 Holzkirchen

 

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Jahresabschluss

Im Jahresabschluss von steuerbegünstigten Körperschaften sind folgende Tätigkeitsbereiche abzubilden:

  • ideeller Bereich
  • Vermögensverwaltung
  • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb §§ 65-68 AO und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb § 64 AO)

Die Aufteilung ist erforderlich, um eine Zuordnung zu körperschaftsteuerfreien Einnahmen vornehmen zu können bzw. die Umsätze – soweit steuerpflichtig – der Regelsteuerbesteuerung oder dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen.