Zurechnung von Einkommensteuervorauszahlungen durch einen Ehegatten nach Scheidung der Ehe
Ist die Ehe zum Zeitpunkt der Festsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer schon rechtskräftig geschieden, werden die Vorauszahlungsbescheide aber bestandskräftig und leistet einer der früheren Ehegatten, ohne dass im Zeitpunkt der Zahlung gegenüber dem FA der Wille erkennbar hervortritt, nur auf eigene Rechnung zahlen zu wollen, und hat das FA darüber hinaus keine Kenntnis von der Scheidung, ist nach Meinung des Schleswig-Holsteinischen FG davon auszugehen, dass der Ehepartner auf Rechnung beider Eheleute als Gesamtschuldner leisten wollte. Dies hatte im Streitfall zur Folge, dass die Vorauszahlungen des Ehemannes zur Hälfte auf die Einkommensteuer seiner inzwischen von ihm geschiedenen Ehefrau angerechnet wurden.
Schleswig-Holsteinisches FG, Urt. v. 8.7.2014 – 5 K 93/11, Rev. eingelegt, Az. BFH: VII R 38/14, BeckRS 2014, 96169, demnächst in DStRE