Elfriede Maria Dießl

Steuerberaterin

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04.12.2020

Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, jedoch teilweise privat genutzten Kfz

EStG § ESTG § 4 Abs. ESTG § 4 Absatz 1 S. 2, Abs. ESTG § 4 Absatz 3, § ESTG § 6 Abs. ESTG § 6 Absatz 1 Nr. ESTG § 6 Absatz 1 Nummer 4 S. 1, Abs. ESTG § 6 Absatz 6, Abs. ESTG § 6 Absatz 7, § ESTG § 23 Abs. ESTG § 23 Absatz 3 S. 4

Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, jedoch teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn iSd §§ ESTG § 4 und ESTG § 5 EStG. Der Umstand, dass die tatsächlich für das Fahrzeug in Anspruch genommene AfA infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt weder eine lediglich anteilige Berücksichtigung des Veräußerungserlöses bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns noch eine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA.

BFH, Urt. v. 16.6.2020 – VIII R 9/18, DStR 2020, DSTR Jahr 2020 Seite 2364 (Vorinstanz: BeckRS 2017, BECKRS Jahr 148755)