Elfriede Maria Dießl

Steuerberaterin

Marktplatz 18 d

83607 Holzkirchen

 

t +49 8024 4709980

f +49 8024 47099820

kanzlei@diessl.eu

15.02.2020

Zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

Urteil vom 23.10.2019, XI R 17/19 (XI R 7/16)

Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist bei einem Händler, der der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) unterliegt, nicht auf die Differenz zwischen dem geforderten Verkaufspreis und dem Einkaufspreis (Handelsspanne), sondern auf die Gesamteinnahmen abzustellen.