Wegfall der Steuerbefreiung für ein Familienheim bei Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
Wird ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes und im Erbgang erworbenes Familienheim innerhalb der schädlichen 10-Jahresfrist gegen Nießbrauchsvorbehalt auf ein Kind übertragen, entfällt rückwirkend die gewährte Steuerbefreiung für den Erwerb des Familienheims. Dies ist zumindest die Rechtsauffassung des FG Münster.
FG Münster, Urt. v. 28.09.2016, 3 K 3757/15 Erb, Revision eingelegt, Az. BFH: II R 38/16