Voraussetzungen der Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Steuerermäßigung des § 13c Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 ErbStG für ein Grundstück im Zustand der Bebauung nicht nur dann zu gewähren ist, wenn im Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuer bereits ein Mietvertrag abgeschlossen worden ist, sondern auch dann, wenn der Erblasser zum Todeszeitpunkt eine konkrete Vermietungsabsicht hatte. Im Streitfall hatten die Erbe nach Fertigstellung der Einfamilienhäuser diese tatsächlich auch vermietet.
FG Düsseldorf, Urt. v. 16.4.2014 – 4 K 4299/13 Erb, Rev. eingelegt, Az. BFH: II R 30/14, BeckRS 2014, 95180, demnächst in DStRE