Elfriede Maria Dießl

Steuerberaterin

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05.02.2019

Neue Geringfügigkeits-Richtlinien veröffentlicht

In den sogenannten „Geringfügigkeits-Richtlinien“ informieren die Spitzenorganisationen der Sozialversi-
cherung rund um die gesetzlichen Regelungen. Die umfangreichen Geringfügigkeits-Richtlinien enthalten
detaillierte Infos zum Versicherungs-, Beitrags-und Melderechtbei geringfügigen Beschäftigungen sowie
Informationen für Arbeitgeber, was in die Entgeltunterlagen gehört oder wie Minijobs steuerlich zu behan-
deln sind. Die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien gelten ab dem 1. Januar 2019 und lösen die Version
aus dem Jahr 2014 ab. Sie können hier kostenlos heruntergeladen werden.
Auf der Internetseite der Minijob-Zentrale finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen.

Quelle: Internetseite der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de)

Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek