Elfriede Maria Dießl

Steuerberaterin

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11.08.2021

Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (GrStRefUG)

Der Bundesrat am 25. Juni 2021 dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz in der beiliegenden Fassung zugestimmt, mit dem Änderungen bei der Grundsteuerreform sowie bei der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer umgesetzt werden.

Im Bewertungsgesetz wird der zeitliche Anwendungsbereich der von den Gutachterausschüssen für Zwecke der Grundstücksbewertung bereitgestellten Daten (Vergleichsfaktoren, Erfahrungssätze bei Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssätze, Liegenschaftszinssätze im Bereich des Erbbaurechts, Sachwertfaktoren) präzisiert. Für die Bodenrichtwerte wird festgelegt, dass stets der Bodenrichtwert heranzuziehen ist, der zuletzt vor dem Bewertungsstichtag von den Gutachterausschüssen ermittelt wurde. Bisher war der Bodenrichtwert heranzuziehen, der als letztes ermittelt wurde.

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