Elfriede Maria Dießl

Steuerberaterin

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03.11.2018

Beantragung von Baukindergeld

Das Baukindergeld ist ein finanzieller Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern und Alleinerziehenden, der durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die KfW-Bank mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung gefördert wird.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200,00 € pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. Insgesamt können Familien mit Kindern und Alleinerziehende 12.000,00 € für jedes Kind erhalten, wenn das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen zehn Jahre für Wohnzwecke selbst genutzt wird. Weitere Informationen und Details zur Förderung sind unter www.kfw.de/baukindergeld erhältlich.