Keine Erhöhung der Grenzen für Betriebsfeiern auf 150,00 Euro
Die gesetzgeberisch angekündigte Erhöhung der Grenzen für Betriebsfeiern ist ausgeblieben. Die bisherige Freigrenze von 110,00 Euro ist lediglich ab dem 01.01.2015 in einen Freibetrag umgewandelt worden. Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Veranstaltung werden entgegen der Rechtsprechung des BFH ausdrücklich in die Berechnung einbezogen.
Achtung: Die im Handbuch der Lohnsteuer noch anderslautende Darstellung ist gesetzlich nicht umgesetzt worden.
LStR 19.3 u. 19.5