Elfriede Maria Dießl

Steuerberaterin

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02.08.2016

Kindergeldanspruch bis zur Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung

Kindergeld wird so lange gezahlt, bis die Prüfungsergebnisse vorliegen. Die Universitätsausbildung endet erst, wenn das Ergebnis mitgeteilt wurde und nicht schon mit der letzten Prüfung.

Sächsisches FG, Urt. v. 17.06.2015, 4 K 357/11 Kw