Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2016
Die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 22. April 2015 veröffentlichten Sterbetafel 2010/2012 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden sind, gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG, wurden bekannt gegeben.
BMF, koordinierter Ländererlass vom 14.03.2016, IV A 2 – O – 2000/15/10001