Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärbetheorie in § 15 III Nr. 1 EStG
Erzielt eine freiberuflich tätige Gemeinschaft auch gewerbliche Einkünfte, besteht die Gefahr, dass sämtliche Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb behandelt werden (Abfärbetheorie). Nur für den Fall, dass die gewerblichen Einkünfte eine völlig untergeordnete Bedeutung haben, findet keine Umwidmung der freiberuflichen in gewerbliche Einkünfte statt.
Die Bagatellgrenze wurde jetzt vom BFH in mehreren Entscheidungen auf 3% der Gesamtnettoerlöse, höchstens aber 24.500,00 Euro festgelegt.
BFH, Urt. v. 27.08.2014, VIII R 16/11 und VIII R 6/12, StBdirekt-Nr. 015152 und 015153