Aufstockung eines beantragten Investitions-abzugsbetrags im Folgejahr möglich
Steuerpflichtige können gem. § 7g EStG für zukünftige Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd berücksichtigen. Hat der Investitionsabzugsbetrag für ein Wirtschaftsgut im ersten Jahr der Geltendmachung den Höchstbetrag nicht erreicht, kann dies in den nachfolgenden zwei Jahren bis zum absoluten Höchstbetrag von 200.000,00 Euro nachgeholt werden (Dreijahreszeitraum).
Mit dieser Entscheidung weicht der BFH von der Auffassung der Verwaltung in den BMF-Schreiben in BStBl I 2009, S. 633, und BStBl I 2013, S. 1493, ab.
BFH, Urt. v. 12.11.2014, X R 4/13