Elfriede Maria Dießl

Steuerberaterin

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17.03.2016

Alte Registrierkassen sollten bis Ende 2016 ersetzt werden!

Eine ordnungsgemäße Buchführung setzt eine ordnungsgemäße Kassenführung voraus.

Hieran mangelt es häufig, wie zahlreiche Betriebsprüfungen zeigen.

Soweit Sie EDV-Registrierkassen nutzen, die ohne Einzelaufzeichnungen und Datenexportmöglichkeiten arbeiten, ist das zur Zeit unter Beachtung bestimmter Grundregeln noch unproblematisch.

Aber Achtung: Derartige Kassen dürfen nur noch bis Ende 2016 eingesetzt werden.

Für elektronische Kassen gilt grundsätzlich auch schon heute eine Einzelaufzeichnungspflicht, vgl. BMF vom 26.11.2010. Bisher sieht das BMF jedoch Erleichterung vor, soweit die Kassen nicht mit Softwareanpassungen und Speichererweiterungen aufgerüstet werden können. Diese Übergangsregelung endet jedoch mit Ablauf des 31.12.2016.

Im Ergebnis muss spätestens zum Jahreswechsel zu Kassensystemen übergegangen werden, die Einzelaufzeichnung gewährleisten und einen Datenübertrag für die Finanzverwaltung ermöglichen.

Soweit dieser Schritt nicht gegangen wird, besteht die Gefahr der Verwerfung der Buchführung durch die Betriebsprüfung mit höchst unerfreulichen Folgen für die Besteuerung.