Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten
Vor dem Bundesverfassungsgericht wird geprüft, ob bei der einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen auf die zumutbare Belastung verzichtet werden kann. Der BFH hatte dies abgelehnt.
BFH, Urt. v. 02.09.2015, VI R 32/13, StBdirekt-Nr. 015819, Verfassungsbeschwerde anhängig, Az. BVerfG: 2 BvR 180/16
Hinweis
Zudem muss sich der BFH (Az: VI R 11/16) noch mit der Frage befassen, ob Krankheitskosten im Zusammenhang mit der Abwehr bzw. der Erträglichmachung einer tödlichen Krankheit ohne Kürzung der zumutbaren Belastung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können.