Unverzügliche Selbstnutzung für Zwecke der Erbschaftsteuer nur innerhalb von sechs Monaten
Der Erwerb eines Familienheims von Todes wegen kann erbschaftsteuerbegünstigt sein, wenn das Familienheim unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken des Erben bestimmt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Erbe innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb die Absicht zur Selbstnutzung fasst und umsetzt. Der Zeitraum von sechs Monaten kann auch länger sein, wenn Umstände hierfür verantwortlich sind, die nicht im Einflussbereich des Erben liegen.
FG Münster, Urt. v. 28.09.2016, 3 K 3793/15 Erb, EFG 2016, S. 2079, Revision anhängig, Az. BFH: II R 37/16