Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer
Zahlungen auf offene Kirchensteuern des Erblassers durch den Erben sind bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar.
AO § 45 Abs. 1, BGB § 1922 Abs. 1, § 1967 Abs. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 10b Abs. 1 Satz 1
Urteil vom 21. Juli 2016, X R 43/13
Vorinstanz: Hessisches FG vom 26. September 2013, 8 K 649/13 (EFG 2014, 128)