Meisterbonus mindert nicht geltend gemachte Werbungskosten/Betriebsausgaben (Fortbildungskosten) – kein Anwendungsfall des § 3c Abs. 1 EStG
Der Meisterbonus kann als Zuschuss unter keine der sieben Einkunftsarten subsumiert werden und ist deshalb nicht einkommensteuerbar. Der Meisterbonus mindert auch nicht ggf. die vom Empfänger in diesem Zusammenhang als Werbungskosten/Betriebsausgaben (Fortbildungskosten) geltend gemachten Aufwendungen.
Da die Argumentation des Finanzgerichts stichhaltig und überzeugend ist, wurde auf die Einlegung der zur Fortbildung des Rechts zugelassenen Revision verzichtet.
FG München, Urt. v. 30.05.2016, 15 K 474/16, Vfg. BayLfSt, v. 06.07.2016 – S 2324.2.1262/6 St 32, DStR 2016, S. 2404