Kindergeldanspruch bis zur Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung
Kindergeld wird so lange gezahlt, bis die Prüfungsergebnisse vorliegen. Die Universitätsausbildung endet erst, wenn das Ergebnis mitgeteilt wurde und nicht schon mit der letzten Prüfung.
Sächsisches FG, Urt. v. 17.06.2015, 4 K 357/11 Kw