Elfriede Maria Dießl

Steuerberaterin

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31.05.2016

Immobilienkredit: Jetzt Widerruf prüfen! Frist: 21. Juni 2016

Dem Darlehensnehmer wird bei Abschluss eines Immobilien-Verbraucher-Darlehensvertrages ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeräumt.

Dieses befristete Widerrufsrecht gilt allerdings nur dann, wenn die erteilten Widerrufsbelehrungen den gesetzlichen Anforderungen standhalten. Nach Mitteilung zahlreicher Verbraucherschutzvereine enthalten circa 80 bis 90 Prozent aller Immobilien-Kreditverträge Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforder-ungen nicht genügen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben zur Folge, dass Verträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können. Diese Möglichkeit eröffnet unter anderem dem Verbraucher eine gute Verhandlungsposition für die Senkung der Vorfälligkeitsentschädigung oder die Rückabwicklung des Vertrages.

Das unbefristete Widerrufsrecht für Immobilien-Kredit-Verträge (fehlerhafte Belehrung zwischen 11. Juni 2002 und 10. Juni 2010) endet am 21. Juni 2016.

Eile ist daher geboten!

Ist dieses Thema für Sie aktuell, so sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.