Elfriede Maria Dießl

Steuerberaterin

Marktplatz 18 d

83607 Holzkirchen

 

t +49 8024 4709980

f +49 8024 47099820

kanzlei@diessl.eu

30.11.2015

Die Weihnachtsfeier aus Steuersicht: Eine schöne Bescherung.

Spätestens als sich die Lebkuchen wieder in die Supermarktregale geschlichen haben, war klar – die winterliche Jahreszeit steht bevor. Neben dem Duft gebrannter Mandeln und frischer Tannen gehört für viele auch die betriebliche Weihnachtsfeier fest zur vorweihnachtlichen Adventszeit dazu.

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. weist in diesem Zusammenhang auf die erstmals seit 01.01.2015 geltende gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen hin. Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr können für Mitarbeiter grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei ausgerichtet werden. Dies gilt, sofern die Kosten den Betrag von 110 € je Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer nicht übersteigen. In die Berechnung der 110 € sind jedoch nicht nur Kosten für Speisen und Getränke einzubeziehen. Vielmehr sind sämtliche Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen (z. B. auch Raummieten oder Kosten für einen Eventplaner); ebenso die Kosten für Begleitpersonen des Mitarbeiters.

Sollten die bestehenden Grenzen überschritten werden, kann der Arbeitgeber weiterhin die Feier zu Gunsten der Arbeitnehmer pauschal mit 25 % versteuern und hierdurch zumindest die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung erreichen.

Damit Ihre Weihnachtsfeier ein steuerlicher Erfolg wird, sprechen Sie doch vorab mit uns.