Elfriede Maria Dießl

Steuerberaterin

Marktplatz 18 d

83607 Holzkirchen

 

t +49 8024 4709980

f +49 8024 47099820

kanzlei@diessl.eu

22.06.2016

Berücksichtigung von Instandhaltungskosten im Rahmen eines Versorgungsvertrags als dauernde Last

Handelt es sich steuerrechtlich um eine dem Vertragstypus des „Versorgungsvertrages“ / „Altenteilvertrages“ vergleichbare Vereinbarung, sind die – grundsätzlich schon aufgrund der Rechtsnatur des Vertrages abänderbaren – wiederkehrenden Leistungen in der Regel als dauernde Last abziehbar. Der Begriff „Versorgungsleistungen“ umfasst grundsätzlich solche Zuwendungen zur Existenzsicherung, durch welche die Grundbedürfnisse des Bezugsberechtigten wie Wohnen und Ernährung und der sonstige Lebensbedarf abgedeckt werden. Hierzu gehören auch Aufwendungen für die Instandhaltung der vom Übergeber zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung in dem bei Übergabe vertragsgemäßen Zustand.

In einschlägigen Fallgestaltungen muss daher der Abzug im Rahmen der Sonderausgaben beantragt werden. Sollten die Finanzämter dem Antrag nicht folgen, sollten die Verfahren bis zur Entscheidung des BFH in der NZB zum Ruhen gebracht werden.

FG Nürnberg, Urt. v. 21.05.2015 – 4 K 351/13, NZB eingelegt, Az. BFH: VI B 79/15