Elfriede Maria Dießl

Steuerberaterin

Marktplatz 18 d

83607 Holzkirchen

 

t +49 8024 4709980

f +49 8024 47099820

kanzlei@diessl.eu

25.06.2017

Aufwendungen für die Geburtstagsfeier eines Arbeitnehmers als Werbungskosten

In einer neuerlichen Entscheidung äußert sich der BFH zur Abzugsfähigkeit von Kosten im Zusammenhang mit einer Geburtstagsfeier. In dem entschiedenen Fall hatte der alleinige Geschäftsführer einer GmbH anlässlich seines Geburtstags sämtliche Mitarbeiter der GmbH sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden in eine Werkstatthalle des Unternehmens eingeladen. Eine private Geburtstagsfeier mit deutlich höheren Kosten fand zu einem anderen Zeitpunkt statt. Das Finanzamt erkannte die Kosten für die betriebliche Feier nicht an. Das Gericht argumentierte dagegen, dass hier eine berufliche Veranlassung nachgewiesen sei. Dient eine solche Veranstaltung nicht in erster Linie der Ehrung des Jubilars, sondern der Pflege des Betriebsklimas, liegen die Voraussetzungen für einen Abzug als Werbungskosten vor.

BFH, Urt. v. 10.11.2016, VI R 7/16